Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 16 WF 189/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14124
OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 16 WF 189/10 (https://dejure.org/2010,14124)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.2010 - 16 WF 189/10 (https://dejure.org/2010,14124)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 2010 - 16 WF 189/10 (https://dejure.org/2010,14124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Kostenentscheidungen nach FamFG und gegen die ablehnende Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der elterlichen Sorge

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Zum Anordnungsgrund für einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 49
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Kostenentscheidungen nach FamFG und gegen die ablehnende Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kreuzworträtsel: Nur selten erfolgreiches Verfahren in Sorgerechtsstreitigkeiten?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12

    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des

    Auch wenn Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen einem Vorrang- und Beschleunigungsgebot unterliegen und die Möglichkeit besteht, im Anhörungstermin einstweilige Anordnungen zu erlassen (§§ 155, 156 Abs. 1, 3 Satz 1 FamFG), kann im Einzelfall gleichwohl ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Gerichts im Sinn von § 49 Abs. 1 FamFG bestehen (Abgrenzung OLG Stuttgart, 30. September 2010, 16 WF 189/10, FamRB 2011, 42).(Rn.5).

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich insoweit maßgeblich von der Konstellation, die der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 30. September 2010 - 16 WF 189/10 -, ZFE 2011, 114) zugrunde lag: Der vorliegende Fall ist durch ein bereits aus dem Beschluss des Senats vom 30. November 2010 im Verfahren 17 UF 105/10 bekanntes, hochkonflikthaftes Verhalten der Eltern gekennzeichnet; die wechselseitigen, schwerwiegenden Vorwürfe der Eltern haben dazu geführt, dass die Kinder zunehmend auffälliger wurden und unter dem Elternstreit massiv zu leiden haben.

  • OLG Frankfurt, 13.03.2015 - 5 WF 313/14

    Absehen von Erhebung der Gerichtskosten gem. § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG

    Das Jugendamt hätte gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen können, da entgegen § 620 c Satz 1 a.F. ZPO in den Fällen des  57 Nr. 1 + 2 FamFG auch Entscheidungen, die einen entsprechenden Antrag ablehnen, einer Anfechtung zugänglich sind (vgl. Prütting/Helms/Stößer, FamFG, 3. Auflage, § 57 Rn. 5; OLG Stuttgart ZFE 2011, 114; Keidel/Giers, FamFG, 18. Auflage, § 57 Rn.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht